Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertrag
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben. Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von VR Reinigung GmbH. VR Reinigung GmbH behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne besondere Benachrichtigung der bestehenden Vertragspartner zu ändern. Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesen schriftlich mitgeteilt.
2. Pflichten
VR Reinigung GmbH verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig und zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. VR Reinigung GmbH haftet für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von VR Reinigung GmbH verursacht werden. Die Haftung von VR Reinigung GmbH beschränkt sich auf die vereinbarte Leistungen wie im Vertrag geregelt. VR Reinigung GmbH haftet nicht für Schäden, Störungen, Verkehrsstaus, Verspätungen oder Unterbrechungen der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden. VR Reinigung GmbH behält sich das Recht vor, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle höherer Gewalt die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
3. Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens jedoch 72 Stunden vor Leistungserbringung, zur Verfügung zu stellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar die Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch VR Reinigung GmbH, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. VR Reinigung GmbH ist in diesem Fall berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe der bisher angefallenen Kosten zu verlangen.
4. Gewährleistung
Die von VR Reinigung GmbH erbrachten Leistungen sind unmittelbar nach Erbringung vom Vertragspartner sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Leistung schriftlich zu melden. VR Reinigung GmbH wird Mängel oder Fehler entweder durch Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Frist beheben oder die Leistungsminderung entsprechend berücksichtigen. Die Gewährleistungspflicht VR Reinigung GmbH entfällt, wenn der Vertragspartner die erbrachte Leistung oder gelieferte Waren verändert, umgestaltet oder beschädigt.
5. Verrechnung der Leistung
Die von VR Reinigung GmbH erbrachten Leistungen sind gemäß den im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen inkl. MWST. Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und vom Vertragspartner genehmigt wurden, können entsprechend den Vertragsbedingungen in Rechnung gestellt werden.
6. Kündigung
Ein Auftrag kann grundsätzlich bis zu 2 Wochen vor dem vereinbarten Reinigungsdatum per Einschreiben oder E-Mail gekündigt werden. Bei einer Kündigung nach Ablauf dieser Frist wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von mindestens 30% des Angebotspreises fällig. Aufträge, die innerhalb von weniger als 14 Tagen ausgeführt werden sollen, können nur in Ausnahmefällen gekündigt werden, wenn die Leistungserbringung für VR Reinigung GmbH nicht mehr möglich ist. Längerfristige Verträge für regelmäßige Leistungen können jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung im Vertrag festgehalten ist. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder VR Reinigung GmbH nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand VR Reinigung GmbH ist in Wettingen, behält jedoch VR Reinigung GmbH sich das Recht vor, Ansprüche auch an den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend zu machen. Ein möglicher ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt das schweizerische Recht.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
9. AGB Anpassung
Die AGB’s können angepasst werden von der VR Reinigung GmbH, dies wird immer auf der Internetseite aktualisiert. Werden aber bei einem Vertragsabschluss klar kommuniziert und im Vertrag festgehalten.